Patienteninformation
Ärztliche Verordnung
Um mit einer physiotherapeutischen Behandlung beginnen zu können, benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt einen Verordnungsschein. Auf diesem Verordnungsschein ist die derzeitige Diagnose, die Therapiemaßnamen (Mobilisierende Physiotherapie, Heilmassage, Ergotherapie...), die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungszeit vermerkt.
Bewilligung beim Krankenversicherungsträger
Mit dem ärztlichen Verordnungsschein müssen Sie vor Behandlungsbeginn zu Ihrer Krankenkasse gehen und die verordnete Therapie bewilligen lassen. Patienten der SVA (erste Behandlungsserie in einem Kalenderjahr) und der KUF benötigen keine Bewilligung vorab.
Verrechnung und Selbstbehalt der Behandlungskosten
Nach Abschluss der Therapieserie erhalten Sie eine Rechnung mit Einzahlungsschein über die Behandlungskosten. Diese ist binnen 14 Tagen einzuzahlen und kann mit der Originalrechnung und dem Verordnungsschein bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Für eine Kostenübernahme der Krankenkasse müssen alle Behandlungssitzungen von Ihnen per Unterschrift bestätigt werden. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach der verordneten Therapiemaßnahme, der Behandlungszeit und dem jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse. Zumeist erfolgt eine Kostenübernahme in der Höhe von 80 % des Vertragstarifes der jeweiligen Krankenkasse. Die Restkosten werden von privaten Zusatzversicherungen übernommen. Für eine genauere Information können wir Ihnen gern eine individuelle Kostenaufstellung vorlegen.
Ersttermin und Terminvereinbarung
Behandlungstermine können Sie gerne telefonisch unter 0512/ 57 06 44 vereinbaren. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir werden uns so bald als möglich bei Ihnen melden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Ersttermin den bewilligten Verordnungsschein und alle vorhandenen ärztliche Befunde mit. Alles weitere wird mit Ihnen besprochen. Sollten Sie spezielle Hilfsmittel verwenden (Schienen, Gehhilfen usw.), können Sie diese gerne in der ersten oder in einer der folgenden Therapieeinheiten mitbringen.
Terminabsage
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Sie können dies auch gern über den Anrufbeantworter oder per E-Mail tun. Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir leider in Rechnung stellen.